Treppenhausreinigung in Plettenberg

Treppenhäuser sind die Flächen, die in einem Objekt am häufigsten begangen und am seltensten eindeutig zugeordnet werden. Wer reinigt, wer prüft, wer haftet, wenn jemand stürzt — das steht selten vollständig im Vertrag und wird meist erst dann zum Thema, wenn etwas passiert ist.

Gebäudereinigung · Plettenberg

Alles Clean übernimmt die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile in Wohn- und Gewerbeobjekten: Treppen, Flure, Zugänge, Kellergänge und Waschküchen. Firmensitz ist Plettenberg.

Leistungsumfang

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Nicht enthalten sind Glasflächen, die nur mit Absturzsicherung oder Hubarbeitsbühne erreichbar sind — die gehören zur Glas- und Fensterreinigung. Ebenfalls nicht enthalten sind Grundreinigungen von Bodenbelägen — die weisen wir als eigene Position aus.

Einsatzbereiche

Typische Objekte und Auslöser

Angefragt wird Treppenhausreinigung vor allem von Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, privaten Eigentümern mit mehreren Einheiten und von Gewerbeobjekten mit gemeinsam genutzten Erschließungsflächen.

Häufigster Auslöser ist der Wechsel von einem Turnusmodell unter den Mietern auf einen Dienstleister — weil Absprachen nicht funktionieren, weil die Mieterschaft gewechselt hat, oder weil die Verwaltung die Zuständigkeit eindeutig geregelt haben will. Der zweite häufige Auslöser ist ein Sturz im Treppenhaus und die anschließende Frage, wer die Verkehrssicherungspflicht eigentlich trug.

Ablauf

Ablauf

01

Anfrage

mit Anzahl der Einheiten, Geschosse und Bodenbelag.

02

Begehung

Treppenlauf, Belag, Zugang, Beleuchtung, Wasseranschluss, Stellplatz für Material.

03

Leistungsverzeichnis

mit Umfang und Häufigkeit je Bereich.

04

Angebot

auf dieser Grundlage.

05

Schlüsselregelung und Start.

06

Laufender Betrieb

mit fester Ansprechperson.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtlichen Grundlagen

Bei der Treppenhausreinigung greifen drei Regelungsbereiche ineinander: Mietrecht, Verkehrssicherungspflicht und Arbeitsschutz für das reinigende Personal. Informationsstand: 06.09.2026.

Umlagefähigkeit als Betriebskosten

§ 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Gebäudereinigung ausdrücklich und zählt dazu die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und den Fahrkorb des Aufzugs. Die Treppenhausreinigung ist damit als Betriebskostenart benannt.

Voraussetzung für die Umlage ist nach§ 556 Absatz 1 BGB, dass sie im Mietvertrag vereinbart wurde. Ohne diese Vereinbarung besteht keine Umlagemöglichkeit.

Wer zuständig ist, wenn der Vertrag schweigt

Nach § 535 Absatz 1 BGB hat der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Die Erhaltung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche fällt damit grundsätzlich in seinen Verantwortungsbereich. Eine Verlagerung auf die Mieter setzt eine vertragliche Regelung voraus.

Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist nicht eigens kodifiziert. Sie wurde von der Rechtsprechung aus § 823 Absatz 1 BGB entwickelt: Wer fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Wer eine Gefahrenquelle eröffnet oder beherrscht, hat die zumutbaren Vorkehrungen gegen daraus entstehende Schäden zu treffen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. Januar 2008, Aktenzeichen VI ZR 126/07, entschieden, dass eine Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen werden kann — die Übertragung aber klar und eindeutig vereinbart sein muss. Der beauftragte Dienstleister haftet dann deliktisch gegenüber dem Geschädigten; beim Übertragenden verbleiben Auswahl- und Überwachungspflichten. Eine nur mündliche oder beiläufige Übertragung trägt im Zweifel nicht.

Umlage nur bei ausdrücklicher Vereinbarung

Dass die Treppenhausreinigung in der Betriebskostenverordnung genannt ist, macht sie noch nicht umlagefähig. § 556 Absatz 1 BGB lässt die Umlage von Betriebskosten nur auf Grundlage einer Vereinbarung zu — fehlt sie im Mietvertrag, bleibt die Position beim Eigentümer. Quelle: § 556 BGB.

Für die Praxis heißt das: Der Reinigungsvertrag und die Betriebskostenabrechnung sind zwei getrennte Ebenen. Wir liefern eine Leistungsbeschreibung und einen Nachweis, die sich der Abrechnung zuordnen lassen; ob und in welchem Umfang umgelegt wird, entscheidet die mietvertragliche Grundlage. Informationsstand: 06.09.2026.

Rutschgefahr während der Reinigung

Das Treppenhaus ist für das Reinigungspersonal Arbeitsstätte, auch wenn das Gebäude im Übrigen Wohnzwecken dient. Maßgeblich für die Rutschhemmung ist heute die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5 „Fußböden“, Ausgabe März 2022, zuletzt geändert im Gemeinsamen Ministerialblatt 2025, Seite 365. Sie hält fest, dass bei der Nassreinigung zeitlich begrenzte Rutschgefahren entstehen und die Arbeiten möglichst zu Zeiten durchgeführt werden sollen, in denen die Bereiche nicht genutzt werden; andernfalls sind die Flächen zu kennzeichnen oder abzusperren.

Hinweis: Die früher einschlägige DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ ist zurückgezogen. Der zuständige DGUV-Fachbereich führt aus, dass die wesentlichen Inhalte bereits 2012 in die ASR A1.5 überführt wurden. Leistungsverzeichnisse, die diese Regel noch als geltendes Recht zitieren, sind insoweit veraltet.

Arbeiten mit Leitern im Treppenhaus

Für Lampen, Oberlichter und hohe Fensterflächen kommt regelmäßig eine Leiter ins Spiel. Die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“, Ausgabe August 2022, hält fest, dass die Gefährdung durch Absturz bei tragbaren Leitern häufig unterschätzt wird und vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist. Im Treppenlauf selbst ist der sichere Stand einer Leiter oft nicht herstellbar — dann ist ein anderes Arbeitsmittel zu wählen.

Die Angaben auf dieser Seite sind beschreibend und ersetzen keine Rechtsberatung. Für die Auslegung im Einzelfall sind die Stadtverwaltung, der zuständige Unfallversicherungsträger und im Mietrecht eine anwaltliche Beratung zuständig.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Kann ich die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen?

§ 2 Nummer 9 Betriebskostenverordnung nennt die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile einschließlich Treppen ausdrücklich als Betriebskostenart. Voraussetzung ist nach § 556 Absatz 1 BGB eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Die konkrete Abrechnung prüft im Streitfall das zuständige Gericht.

Wer ist zuständig, wenn im Mietvertrag nichts steht?

Nach § 535 Absatz 1 BGB hat der Vermieter die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Die gemeinschaftlich genutzten Bereiche fallen damit grundsätzlich in seinen Verantwortungsbereich.

Übernehmen Sie mit der Reinigung auch die Verkehrssicherungspflicht?

Nur, wenn das ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Der BGH hat mit Urteil vom 22.01.2008, VI ZR 126/07, entschieden, dass eine Übertragung klar und eindeutig vereinbart sein muss. Beim Übertragenden verbleiben Auswahl- und Überwachungspflichten.

Reinigen Sie auch Handläufe und Geländer?

Ja, als Handkontaktflächen gehören sie zum Standardumfang. Welche Flächen im Einzelnen enthalten sind, halten wir im Reinigungsplan fest, damit es später keine Auslegungsfragen gibt.

Wie oft wird ein Treppenhaus gereinigt?

Eine allgemein verbindliche Vorgabe gibt es dafür nicht. Den Turnus legen wir bei der Begehung fest — maßgeblich sind Anzahl der Einheiten, Geschosse, Nutzung und Verschmutzungsgrad.

Wann wird gereinigt, damit niemand auf nassem Boden ausrutscht?

Die ASR A1.5 sieht vor, Nassreinigungsarbeiten möglichst in Zeiten durchzuführen, in denen die Bereiche nicht genutzt werden; sonst sind die Flächen zu kennzeichnen oder abzusperren. In Wohnobjekten lässt sich das nie vollständig umsetzen, deshalb arbeiten wir mit Warnaufstellern und legen die Reinigung in verkehrsarme Zeiten.

Gilt für Treppenhäuser eine bestimmte Rutschhemmungsklasse?

Die Anforderungen ergeben sich heute aus der ASR A1.5. Die früher zitierte DGUV Regel 108-003 ist zurückgezogen. Welche Anforderung für ein konkretes Objekt gilt, ist Teil der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.

Einzugsgebiet

Einzugsgebiet

Firmensitz Plettenberg, Einsatzradius rund 20 Kilometer. Dazu gehören Lüdenscheid und Werdohl im Märkischen Kreis sowie Attendorn und Lennestadt im Kreis Olpe.

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