Grundreinigung in Plettenberg

Grundreinigung ist nicht die gründlichere Unterhaltsreinigung. Sie wirkt auf eine andere Ebene: Während die laufende Reinigung den Schmutz entfernt, entfernt die Grundreinigung die Beschichtung selbst — und baut sie anschließend neu auf. Das erklärt, warum dabei Mittel mit pH-Werten zum Einsatz kommen, die in der Unterhaltsreinigung nichts zu suchen haben.

Gebäudereinigung · Plettenberg

Alles Clean führt Grundreinigungen an Bodenbelägen in Gewerbe- und Verwaltungsobjekten durch. Firmensitz ist Plettenberg.

Leistungsumfang

Was zur Grundreinigung gehört

Eine verbindliche deutsche Legaldefinition der beiden Begriffe gibt es nicht — das ist ehrlicherweise vorwegzuschicken. Belegbar ist Folgendes:

  1. Entschichten — Entfernen der Altbeschichtung und tiefsitzender Verschmutzungen
  2. Neutralisieren und Aufnehmen der gelösten Rückstände
  3. Neuaufbau der Schutzschicht, soweit der Belag dafür vorgesehen ist
  4. Ersteinpflege vor der Wiederaufnahme der Nutzung

Je nach Belag entfällt der Beschichtungsaufbau — nicht jeder Boden ist dafür gemacht. Was für Ihren Belag zulässig ist, ergibt sich aus den Vorgaben des Herstellers.

Abgrenzung zur Unterhaltsreinigung

Eine normierte Definition existiert nur in der österreichischen ÖNORM D 2210, die Grundreinigung als „vollflächige Nassreinigung zur Entfernung von haftenden Verschmutzungen und/oder von Pflegefilmen“ beschreibt. Diese Norm gilt in Deutschland nicht, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wird. Zur laufenden Reinigung siehe Unterhaltsreinigung.

Einsatzbereiche

Typische Objekte und Auslöser

Angefragt wird Grundreinigung von Verwaltungsgebäuden, Handelsflächen, Produktionsbetrieben mit Sozialtrakt, Schulen und Sporthallen sowie von Vermietern vor einer Neuvermietung.

Die typischen Auslöser: Die Beschichtung ist streifig oder vergraut und lässt sich mit Unterhaltsreinigung nicht mehr aufhellen. Ein Mieterwechsel steht an. Nach einer Baumaßnahme sind Rückstände im Belag. Oder es ist schlicht der geplante Turnus — je nach Beanspruchung ein- bis zweimal jährlich, in gering frequentierten Bereichen seltener.

Ablauf

Ablauf

01

Anfrage

mit Fläche, Belagsart und gewünschtem Zeitfenster.

02

Begehung

Belag, Zustand, vorhandene Beschichtung, Herstellervorgaben, Wasseranschluss und Entsorgungsweg.

03

Verfahrensfestlegung

auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und der Herstellerangaben zum Belag.

04

Terminierung

Grundreinigung braucht ein Zeitfenster ohne Nutzung, meist am Wochenende oder in Ferienzeiten.

05

Durchführung

mit Absperrung der Flächen.

06

Abnahme

vor Wiederaufnahme der Nutzung.

Rechtlicher Rahmen

Die Vorschriften, die bei der Grundreinigung gelten

Grundreinigung ist gegenüber der Unterhaltsreinigung der deutlich anspruchsvollere Fall — sowohl beim Gefahrstoffrecht als auch bei der Rutschhemmung. Informationsstand: 06.09.2026.

Warum Grundreiniger anders zu behandeln sind

Die DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“ (Ausgabe Mai 2023) beschreibt Grundreiniger in Kapitel 3.2.3.2 als alkalische Reinigungsmittel zur Bodenreinigung mit Altbeschichtungsentfernung. Als typische Bestandteile nennt sie Alkalien, Lösemittel wie Glykolether und Tenside. Daraus leitet sie eine mittlere bis hohe Gefährdung durch Hautkontakt sowie eine inhalative Gefährdung ab.

Der GISBAU-Einstufungskatalog der BG BAU führt Grundreiniger unter der Gruppe GG mit einem pH-Wert von 11 bis 14 und stuft sie je nach Rezeptur von kennzeichnungsfrei bis ätzend ein. Unterhaltsreiniger sind demgegenüber häufig kennzeichnungsfrei — deshalb sind Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisung getrennt zu betrachten.

Pflichten vor Arbeitsbeginn

Nach § 6 Gefahrstoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und zu dokumentieren, einschließlich der Auswertung der Sicherheitsdatenblätter und der Substitutionsprüfung. Die DGUV Regel 101-019 formuliert das für Reinigungs- und Pflegemittel ausdrücklich: Tätigkeiten dürfen erst aufgenommen werden, nachdem die Beurteilung vorliegt und die Schutzmaßnahmen getroffen sind.

§ 7 Gefahrstoffverordnung und die TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ geben das STOP-Prinzip vor: Substitution, technische, organisatorische, zuletzt persönliche Maßnahmen. Die TRGS 500 stellt klar, dass persönliche Schutzausrüstung keine Dauermaßnahme sein darf und technische Maßnahmen nicht ersetzt.

§ 14 Gefahrstoffverordnung verlangt die schriftliche Betriebsanweisung und die mündliche Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme und danach mindestens jährlich, dokumentiert und per Unterschrift bestätigt. Ausgestaltungshinweise dazu gibt die TRGS 555. Für die Lagerung der Konzentrate ist die TRGS 510 einschlägig.

Feuchtarbeit und Hautschutz

Die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ regelt Ermittlung und Beurteilung dermaler Gefährdungen und definiert die Feuchtarbeit. Nach der Wiedergabe der BG BAU liegt Feuchtarbeit vor bei regelmäßig mehr als zwei Stunden Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten je Schicht, bei häufigem Händewaschen oder beim entsprechenden Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe; wässrige Flüssigkeiten schließen Wasser mit Reinigungsmittel ein.

Die DGUV Regel 101-019 verlangt in Kapitel 3.2.4.4.3, bei länger dauernder Nass- und Feuchtreinigung Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen. Die DGUV Regel 101-605 fordert einen Hautschutzplan.

Rutschhemmung — der kritische Punkt

Die ASR A1.5 „Fußböden“ (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365) hält in Abschnitt 8 Absatz 2 Satz 1 wörtlich fest: „Die Reinigungsverfahren sowie Reinigungs- oder Pflegemittel sind so auszuwählen, dass die jeweilige Fußbodenoberfläche nach der Reinigung oder Unterhaltspflege noch über die erforderlichen Eigenschaften, z. B. Rutschhemmung verfügt.“ Genau das ist bei einer Grundreinigung der entscheidende Punkt — erst mit dem korrekten Neuaufbau der Schutzschicht ist der geforderte Zustand wiederhergestellt.

Die DGUV Information 208-041 „Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen“ (September 2019) bezeichnet die Reinigung als den wichtigsten Punkt zur Erhaltung der Rutschhemmung. Sie stellt zugleich klar, dass sich aus Messungen von Gleitreibungskoeffizienten grundsätzlich keine Einstufung in die Rutschhemmungsklassen der ASR A1.5 ableiten lässt — diese Einstufung beruht auf einer Baumusterprüfung, heute geregelt in DIN EN 16165:2023-02.

Hinweis: Die DGUV Regel 108-003 ist zurückgezogen, die DIN 51130:2014-02 ebenfalls. Wer sich in einem Leistungsverzeichnis noch darauf beruft, zitiert veraltetes Regelwerk.

Während der Arbeiten

Die ASR A1.5 sieht in Abschnitt 8 Absatz 4 vor, Nassreinigungsarbeiten, die die Rutschhemmung vorübergehend herabsetzen, zu Zeiten durchzuführen, in denen die Bereiche nicht genutzt werden; andernfalls sind die Flächen zu kennzeichnen oder abzusperren. Die DGUV Regel 101-605 verlangt bei Publikumsverkehr die Kennzeichnung feuchter Flächen. Deshalb terminieren wir Grundreinigungen außerhalb der Nutzungszeiten und sperren die Flächen ab.

Was es nicht gibt

Der Vollständigkeit halber, weil es in Angeboten immer wieder behauptet wird: Es existiert keine deutsche DIN- oder EN-Norm zur Reinigung und Pflege einzelner Bodenbeläge wie Linoleum, PVC, Kautschuk, Naturstein oder Fliesen. Die auffindbaren Normen zu diesen Belägen sind Produkt-, Klassifizierungs- oder Verlegenormen. Für Reinigungs- und Pflegeverfahren gelten die Angaben des jeweiligen Belagsherstellers — und die ASR A1.5 fordert, dass Verfahren und Mittel die geforderten Oberflächeneigenschaften erhalten.

Die Angaben auf dieser Seite sind beschreibend und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige Arbeitsschutzbehörde und der Unfallversicherungsträger.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Grundreinigung

Was gilt arbeitsschutzrechtlich, bevor die Grundreinigung beginnt?

Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und zu dokumentieren, § 6 Gefahrstoffverordnung. Die DGUV Regel 101-019 formuliert dasselbe ausdrücklich für Reinigungs- und Pflegemittel.

Warum sind Grundreiniger anders zu behandeln als Unterhaltsreiniger?

Grundreiniger sind nach dem GISBAU-Einstufungskatalog alkalische Mittel mit pH 11 bis 14 und je nach Rezeptur bis „ätzend“ eingestuft. Die DGUV Regel 101-019 leitet daraus eine mittlere bis hohe dermale und eine inhalative Gefährdung ab. Unterhaltsreiniger sind oft kennzeichnungsfrei.

In welcher Reihenfolge werden Schutzmaßnahmen festgelegt?

Nach dem STOP-Prinzip: Substitution, Technik, Organisation, Person. So geben es § 7 Gefahrstoffverordnung und die TRGS 500 vor. Persönliche Schutzausrüstung darf keine Dauermaßnahme sein.

Ab wann liegt Feuchtarbeit vor?

Nach der TRGS 401 bei regelmäßig mehr als zwei Stunden Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten je Schicht, bei häufigem Händewaschen oder beim entsprechenden Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe. Wässrige Flüssigkeiten schließen Wasser mit Reinigungsmittel ein.

Welche Anforderung stellt das Arbeitsstättenrecht ans Ergebnis?

ASR A1.5 Abschnitt 8 Absatz 2: Verfahren und Mittel sind so auszuwählen, dass die Fußbodenoberfläche danach noch über die erforderlichen Eigenschaften verfügt, insbesondere die Rutschhemmung.

Kann man die Rutschhemmung nach der Grundreinigung nachmessen lassen?

Messungen unter Betriebsbedingungen dienen der Gefährdungsbeurteilung. Eine Einstufung in die R-Gruppen der ASR A1.5 lässt sich daraus nach der DGUV Information 208-041 grundsätzlich nicht ableiten — die beruht auf einer Baumusterprüfung nach DIN EN 16165.

Wie oft ist eine Grundreinigung nötig?

Das hängt von Beanspruchung, Belag und Beschichtungssystem ab, nicht von einer Vorschrift. Bei der Begehung schauen wir uns den Zustand an und schlagen ein Intervall vor.

Kann während des Betriebs grundgereinigt werden?

In der Regel nicht sinnvoll. Die ASR A1.5 sieht vor, solche Arbeiten in nutzungsfreie Zeiten zu legen; andernfalls sind die Flächen zu kennzeichnen oder abzusperren. Wir arbeiten deshalb bevorzugt an Wochenenden oder in Ferienzeiten.

Einzugsgebiet

Einzugsgebiet

Firmensitz Plettenberg, Einsatzradius rund 20 Kilometer. Dazu gehören Lüdenscheid und Werdohl im Märkischen Kreis sowie Attendorn und Lennestadt im Kreis Olpe.