Fensterreinigung und Glasreinigung in Plettenberg
Bei der Glasreinigung entscheidet die Zugänglichkeit über das Verfahren. Ab welcher Höhe eine Leiter noch zulässig ist, wann eine Hubarbeitsbühne nötig wird und wer dafür sorgen muss, dass ein Fenster überhaupt sicher zu reinigen ist — das ist im Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsrecht geregelt und steht nicht im Ermessen der Beteiligten.
Alles Clean reinigt Fenster, Glasfassaden, Trennwände und Oberlichter an Gewerbe- und Verwaltungsobjekten. Firmensitz ist Plettenberg.
Was zur Fensterreinigung und Glasreinigung gehört
- Fensterflächen innen und außen
- Rahmen und Falze
- Glastüren und Türverglasungen
- Trennwände und Glaselemente im Innenbereich
- Oberlichter und Lichtbänder, soweit sicher zugänglich
- Glasfassaden nach gesonderter Prüfung der Zugänglichkeit
Glasflächen in Griffhöhe können auch Teil der laufenden Unterhaltsreinigung sein. Alles darüber wird gesondert betrachtet, weil ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter andere Vorschriften greifen.
Typische Objekte und Auslöser
Angefragt wird Glasreinigung von Bürogebäuden mit größeren Fensterflächen, Handelsflächen mit Schaufenstern, Praxen und Kanzleien mit Glastrennwänden, Produktionsbetrieben mit Oberlichtern sowie von Verwaltungen, die für mehrere Objekte einen wiederkehrenden Turnus brauchen.
Der häufigste Auslöser ist ein fester Turnus, der über das Jahr geplant wird. Der zweitwichtigste ist ein Gebäude, an dem nachträglich festgestellt wurde, dass sich die Fenster nicht sicher reinigen lassen — dann geht es zuerst um die Frage, welches Verfahren überhaupt zulässig ist.
Ablauf
Anfrage
mit Objektart, ungefährer Anzahl der Fensterelemente und Geschosszahl.
Begehung
Zugänglichkeit, Absturzhöhen, vorhandene Anschlageinrichtungen, Standflächen, Aufstellflächen für Arbeitsmittel.
Verfahrensfestlegung
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung: Teleskopstange, Leiter, Gerüst oder Hubarbeitsbühne.
Angebot
auf dieser Grundlage, mit ausgewiesenem Verfahren.
Terminierung
bei Außenarbeiten mit Witterungsvorbehalt.
Durchführung
und Abnahme.
Die Vorschriften, die bei der Glasreinigung gelten
Glasreinigung ist in weiten Teilen Arbeit mit Absturzgefährdung. Die folgenden Regelwerke bestimmen, was zulässig ist. Informationsstand: 06.09.2026.
Ab wann eine Absturzgefährdung besteht
Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung bestimmt in Nummer 2.1 Absatz 1: „Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.“ Die ASR A2.1 wiederholt diese Schwelle. Bereits zwischen 0,2 und 1,0 Metern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Wer dafür sorgen muss, dass Fenster reinigbar sind
Das ist der Punkt, der Auftraggeber regelmäßig überrascht: Nummer 1.6 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber als Betreiber der Arbeitsstätte — nicht das Reinigungsunternehmen. Wörtlich: „Fenster und Oberlichter müssen so ausgewählt oder ausgerüstet und eingebaut sein, dass sie ohne Gefährdung der Ausführenden und anderer Personen gereinigt werden können.“
Die ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ (Ausgabe Januar 2012, zuletzt geändert GMBl 2022 S. 244) konkretisiert das: Die Reinigung muss von einer sicheren Standfläche mit ausreichendem Bewegungsfreiraum aus erfolgen können. Genannt werden Reinigungsbalkone, Befahranlagen und Standroste mit Anschlageinrichtungen. Fehlen solche Standflächen, kommen Hubarbeitsbühnen oder Gerüste in Betracht; hochziehbare Personenaufnahmemittel wie Arbeitskörbe oder Arbeitssitze dürfen nur nachrangig in exponierten Teilbereichen eingesetzt werden.
Rangfolge der Schutzmaßnahmen
ASR A2.1 und die TRBS 2121 nennen übereinstimmend drei Stufen: erstens Absturzsicherungen wie Abdeckungen, Geländer und Seitenschutz, zweitens Auffangeinrichtungen wie Schutznetze und Schutzgerüste, und erst drittens persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen. Anhang 1 Nummer 3.1.5 der Betriebssicherheitsverordnung formuliert dazu, dass individuelle Absturzsicherungen „nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall zulässig“ sind.
Bis wohin die Leiter reicht
Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ (Ausgabe Dezember 2018) lässt eine Leiter als hochgelegenen Arbeitsplatz bis zu einer Standhöhe von 2 Metern zu, zwischen 2 und 5 Metern nur bei zeitweiligen Arbeiten. Zeitweilige Arbeiten sind dort definiert als Arbeiten, die zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten — die Grenze bezieht sich auf die Schicht, nicht auf den einzelnen Einsatz. Tragbare Leitern sind nur zulässig, wenn die Person mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht und der Standplatz nicht höher als 5 Meter über der Aufstellfläche liegt.
Zusätzlich müssen beide Bedingungen aus Anhang 1 Nummer 3.1.4 der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sein: geringe Gefährdung und geringe Verwendungsdauer machen sicherere Arbeitsmittel unverhältnismäßig, und die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass sicher gearbeitet werden kann.
Standplätze und Anschlagpunkte
Die DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“ behandelt die Glasreinigung in einem eigenen Kapitel. Danach dürfen Fensterbänke nur betreten werden, wenn sie tragfähig und mindestens 25 Zentimeter breit sind. Umwehrungen müssen grundsätzlich mindestens 1,00 Meter hoch sein; bei Brüstungen ab 0,20 Meter Tiefe reduziert sich das auf 0,80 Meter. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz darf nur an tragfähigen Bauteilen — 6 Kilonewton bei einer Person — oder an geeigneten Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 befestigt werden und ist mindestens einmal jährlich sachkundig zu prüfen.
Als vorrangige Maßnahme nennt dieselbe Regel jedoch die Wahl eines Verfahrens ohne Absturzgefahr, etwa stangengeführte Reinigungssysteme. Das ist in der Praxis oft die beste Lösung: kein Absturzrisiko, kein Gerüst, keine Sperrung.
Hubarbeitsbühnen und Absturzschutzausrüstung
Für den Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist die DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ (Ausgabe Januar 2020) einschlägig. Für Auswahl, Benutzung, Wartung und Lagerung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gilt die DGUV Regel 112-198 (Ausgabe September 2019).
Witterung
Anhang 1 Nummer 3.1.8 der Betriebssicherheitsverordnung bestimmt, dass zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen im Freien nicht begonnen oder fortgesetzt werden dürfen, wenn witterungsbedingt — insbesondere durch starken oder böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte — die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Teile verletzt werden. Deshalb stehen Außentermine unter Witterungsvorbehalt.
Die Angaben auf dieser Seite sind beschreibend und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige Arbeitsschutzbehörde des Landes und der zuständige Unfallversicherungsträger.
Qualitätssicherung
- Verfahren im Angebot ausgewiesen — Sie sehen, womit gearbeitet wird und warum
- Gefährdungsbeurteilung vor dem ersten Einsatz, mit Aufnahme der Standflächen und Anschlagpunkte
- Prüfung der Leitern durch Inaugenscheinnahme vor jeder Verwendung, wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person
- Jährliche sachkundige Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
- Hinweis an den Auftraggeber, wenn Fenster nach ASR A1.6 nicht sicher reinigbar sind — statt es stillschweigend trotzdem zu machen
Häufige Fragen zur Fensterreinigung und Glasreinigung
Ab welcher Höhe gilt eine Absturzgefährdung?
Nach Anhang Nummer 2.1 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. Zwischen 0,2 und 1,0 Metern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen nötig sind.
Bis zu welcher Höhe darf von der Leiter aus gereinigt werden?
Bis 2 Meter Standhöhe generell, zwischen 2 und 5 Metern nur bei zeitweiligen Arbeiten und nur, wenn die Bedingungen aus Anhang 1 Nummer 3.1.4 Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind. Der Standplatz darf nicht höher als 5 Meter über der Aufstellfläche liegen.
Was gilt als „zeitweilige Arbeit"?
Die TRBS 2121 Teil 2 definiert das als Arbeiten, die zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten. Die Grenze bezieht sich auf die Schicht, nicht auf den einzelnen Einsatz.
Wer muss dafür sorgen, dass unsere Fenster sicher gereinigt werden können?
Der Arbeitgeber als Betreiber der Arbeitsstätte, nach Anhang Nummer 1.6 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung. Die ASR A1.6 verlangt, das bereits bei der Planung zu berücksichtigen. Die Verantwortung liegt also nicht erst beim beauftragten Reinigungsunternehmen.
Woran darf die Absturzsicherung befestigt werden?
Nach der DGUV Regel 101-605 nur an tragfähigen Bauteilen — 6 Kilonewton bei einer Person — oder an geeigneten Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795. Die ASR A2.1 nennt das Vorhandensein geeigneter Anschlageinrichtungen als Voraussetzung dafür, persönliche Schutzausrüstung überhaupt einsetzen zu dürfen.
Darf man auf die Fensterbank steigen?
Nach der DGUV Regel 101-605 nur, wenn sie tragfähig und mindestens 25 Zentimeter breit ist. Vorrangig ist ohnehin ein Verfahren ohne Absturzgefahr, etwa ein stangengeführtes System.
Warum steht der Außentermin unter Vorbehalt?
Anhang 1 Nummer 3.1.8 der Betriebssicherheitsverordnung verbietet die Fortsetzung solcher Arbeiten bei starkem oder böigem Wind, Vereisung und Schneeglätte. Wir verschieben dann und melden uns mit einem neuen Termin.
Reinigen Sie auch Glasdächer und Wintergärten?
Nur nach Prüfung der Zugänglichkeit. Nicht begehbare Bauteile wie Glasdächer und Lichtplatten bergen Durchsturzgefahr; die DGUV Regel 101-605 führt sie ausdrücklich als Gefährdung auf. Ob und wie eine Reinigung möglich ist, klären wir bei der Begehung.
Einzugsgebiet
Firmensitz Plettenberg, Einsatzradius rund 20 Kilometer. Dazu gehören Lüdenscheid und Werdohl im Märkischen Kreis sowie Attendorn und Lennestadt im Kreis Olpe.
Objekt anfragen
Für ein Angebot brauchen wir Objektart, ungefähre Anzahl der Fensterelemente und Geschosszahl. Bei Außenflächen kommen wir zur Begehung, um die Zugänglichkeit zu beurteilen.
Telefon 02391 9538887 · E-Mail