Unterhaltsreinigung in Plettenberg
Unterhaltsreinigung ist die Reinigung, die im laufenden Betrieb wiederkehrend stattfindet. Sie hält den Zustand, den ein Objekt haben soll, und verhindert, dass sich Verschmutzungen festsetzen, die später nur noch mit deutlich aufwendigeren Verfahren zu entfernen sind.
Alles Clean übernimmt die Unterhaltsreinigung für Gewerbe- und Verwaltungsobjekte im Märkischen Kreis und im Kreis Olpe. Umfang, Häufigkeit und Zuständigkeiten legen wir vor Beginn schriftlich fest, damit auf beiden Seiten klar ist, was zur Leistung gehört und was nicht.
Was zur Unterhaltsreinigung gehört
Der Leistungsumfang wird je Objekt festgelegt. In den meisten Gewerbeobjekten umfasst er:
- Böden in Büros, Fluren und Verkehrswegen — je nach Belag trocken, feucht oder maschinell
- Sanitärbereiche einschließlich Waschbecken, Armaturen, Toiletten und Urinalen
- Handkontaktflächen wie Türgriffe, Lichtschalter, Handläufe und Geländer
- Papierkörbe und Abfallbehälter, Wechsel der Verbrauchsmaterialien
- Sozial- und Pausenräume, Teeküchen
- Glasflächen in Griffhöhe, Türverglasungen, Trennwände im Innenbereich
Abgrenzung zu benachbarten Leistungen
Unterhaltsreinigung wirkt auf die Schmutzschicht. Sobald eine Beschichtung selbst entfernt und neu aufgebaut werden muss, handelt es sich um eine Grundreinigung — dort kommen Mittel mit deutlich höherem pH-Wert zum Einsatz, und die Gefährdungsbeurteilung sieht anders aus.
Fensterflächen oberhalb der Griffhöhe, Glasfassaden und Oberlichter gehören zur Glas- und Fensterreinigung, weil dort Absturzgefährdung zu betrachten ist und andere Vorschriften greifen. Gemeinschaftlich genutzte Treppenhäuser in Wohnobjekten behandeln wir gesondert unter Treppenhausreinigung, weil dort die Verkehrssicherungspflicht eine eigene Rolle spielt.
Typische Objekte und Auslöser
Nachgefragt wird Unterhaltsreinigung typischerweise von Verwaltungsgebäuden, Handwerks- und Produktionsbetrieben mit Büro- und Sozialtrakt, Handelsflächen, Vereinsheimen und Verwaltungen von Wohnanlagen.
Die häufigsten Anlässe für eine Anfrage sind in unserer Erfahrung: ein Umzug in neue Flächen, ein Wechsel des bisherigen Dienstleisters, eine Erweiterung der Flächen, oder eine Beanstandung durch die Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise im Rahmen einer Begehung. In allen vier Fällen ist der erste Schritt derselbe — eine Objektbegehung, bei der Flächen, Beläge und Nutzungszeiten aufgenommen werden.
Ablauf von der Anfrage bis zur laufenden Reinigung
Anfrage
telefonisch oder per E-Mail, mit Objektart, ungefährer Fläche und gewünschter Häufigkeit.
Begehung
vor Ort werden Flächen, Bodenbeläge, Sanitärbereiche, Zugänge und Nutzungszeiten aufgenommen. Auch die Frage, wann gereinigt werden kann, ohne den Betrieb zu stören.
Leistungsverzeichnis
was wird gereinigt, wie oft, mit welchem Verfahren. Das ist die Grundlage für das Angebot und später für jede Qualitätskontrolle.
Angebot
auf Basis des Leistungsverzeichnisses.
Einweisung und Start
Schlüsselregelung, Zugangswege, Ansprechpartner, Materiallager im Objekt.
Laufender Betrieb
Reinigung nach Plan, mit fester Ansprechperson für Rückfragen und Beanstandungen.
Die Vorschriften, die bei der Unterhaltsreinigung gelten
Unterhaltsreinigung ist eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen, und sie findet in fremden Arbeitsstätten statt. Beides bringt Pflichten mit sich, die vor Arbeitsbeginn erfüllt sein müssen. Die folgenden Regelwerke sind dafür maßgeblich. Informationsstand: 06.09.2026.
Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit
Nach § 6 Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit feststellen, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, und die daraus entstehenden Gefährdungen beurteilen. Dazu gehören die Informationsbeschaffung beim Lieferanten — insbesondere die Sicherheitsdatenblätter —, die Prüfung, ob sich ein Produkt durch ein weniger gefährliches ersetzen lässt, und die Dokumentation des Ergebnisses. Zusätzlich ist ein Verzeichnis der eingesetzten Gefahrstoffe zu führen. Beurteilen darf nur fachkundiges Personal.
Rangfolge der Schutzmaßnahmen
§ 7 Gefahrstoffverordnung gibt die Reihenfolge vor, in der Schutzmaßnahmen zu prüfen sind: zuerst Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren, dann technische, dann organisatorische Maßnahmen, und erst zuletzt persönliche Schutzausrüstung. Für die Praxis der Unterhaltsreinigung bedeutet das unter anderem, dass kennzeichnungsfreie Produkte und Dosiersysteme Vorrang vor Handschuhen haben.
Betriebsanweisung und Unterweisung
§ 14 Gefahrstoffverordnung verlangt eine schriftliche Betriebsanweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache. Sie muss die auftretenden Gefahrstoffe benennen, über die Gesundheitsgefahren informieren, die Schutzmaßnahmen beschreiben und das Verhalten bei Betriebsstörungen und Unfällen regeln. Auf dieser Grundlage wird mündlich unterwiesen — vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Nicht jedes Produkt braucht eine eigene Betriebsanweisung. Die DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“ (Ausgabe Mai 2023) beschreibt, wie Produkte mit vergleichbarem Gefährdungsprofil über das GISCODE-System zu Sammelbetriebsanweisungen zusammengefasst werden können.
Branchenregel Gebäudereinigung
Die DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“ (Ausgabe Februar 2020) behandelt die Unterhaltsreinigung in einem eigenen Kapitel. Als Hauptgefährdungen in allgemeinen Bereichen nennt sie Rutschen, Stolpern und Stürzen auf nassen oder verstellten Flächen und Treppen, elektrische Gefährdungen durch Reinigungsmaschinen und Gebäudeinstallationen, Hautschädigung durch entfettende und reizende Konzentrate sowie Feuchtarbeit. Zu den beschriebenen Maßnahmen gehören die Sichtprüfung elektrischer Geräte vor jeder Benutzung, der Betrieb über fehlerstromgeschützte Steckdosen oder Zwischenstecker und rutschhemmendes Schuhwerk.
Unterweisungspflicht unabhängig vom Gefahrstoff
Unabhängig von der Gefahrstoffverordnung verlangt § 4 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ eine Unterweisung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen mindestens einmal jährlich, mit Dokumentation. Die DGUV Regel 100-001 in der Ausgabe Juni 2025 stellt in ihrem neu gefassten Kapitel zur Unterweisung klar, dass eine einzelne Sammelveranstaltung im Jahr dafür nicht ausreicht.
Messbare Qualität
Wenn Auftraggeber und Dienstleister die Reinigungsqualität objektiv messen wollen, ist DIN EN 13549 „Reinigungsdienstleistungen — Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme“ der einschlägige normative Bezugspunkt. Die Norm ist kostenpflichtig; welches Prüfverfahren im Einzelnen vereinbart wird, sollte vor einer vertraglichen Bezugnahme im Normtext nachgelesen werden.
Die Angaben auf dieser Seite sind beschreibend und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständige Arbeitsschutzbehörde des Landes und der zuständige Unfallversicherungsträger.
Qualitätssicherung und Nachweisführung
Grundlage jeder Kontrolle ist das Leistungsverzeichnis. Was dort nicht steht, lässt sich weder einfordern noch nachweisen — deshalb legen wir es vor Beginn fest und nicht nebenbei.
- Feste Ansprechperson für das Objekt, damit Beanstandungen nicht im Leeren landen
- Reinigungsnachweis im Sanitärbereich, wenn das gewünscht ist — dort ist er ohnehin üblich
- Begehungen in vereinbarten Abständen, gemeinsam mit dem Objektverantwortlichen
- Dokumentierte Unterweisung des eingesetzten Personals nach § 14 Gefahrstoffverordnung und DGUV Vorschrift 1
- Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen der eingesetzten Produkte auf Anforderung
Häufige Fragen zur Unterhaltsreinigung
Wie oft muss gereinigt werden?
Für Büroräume gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Intervall. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Arbeitsstätten „den hygienischen Erfordernissen entsprechend“ gereinigt werden. Anders bei Sanitärräumen: dort sieht die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 bei täglicher Nutzung mindestens tägliche Reinigung vor. Mehr dazu auf der Seite zur Büro- und Arbeitsplatzreinigung.
Welche Unterweisungspflichten hat der Dienstleister gegenüber seinem Personal?
Werden Gefahrstoffe eingesetzt, ist nach § 14 Gefahrstoffverordnung auf Basis der schriftlichen Betriebsanweisung mündlich zu unterweisen — vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, dokumentiert und per Unterschrift bestätigt. Unabhängig davon greift die jährliche Unterweisungspflicht aus § 4 DGUV Vorschrift 1.
Braucht jedes Reinigungsmittel eine eigene Betriebsanweisung?
Nein. Produkte mit vergleichbarem Gefährdungsprofil lassen sich über das GISCODE-System zu Sammelbetriebsanweisungen zusammenfassen. Das beschreiben sowohl die DGUV Regel 101-605 als auch die DGUV Regel 101-019.
Muss die Gefährdungsbeurteilung vorliegen, bevor gereinigt wird?
Ja. § 6 Gefahrstoffverordnung verlangt die Dokumentation vor Aufnahme der Tätigkeit, einschließlich der festgestellten Gefährdungen, der Substitutionsprüfung und der festgelegten Schutzmaßnahmen. Erstellen darf sie nur fachkundiges Personal.
Können wir die Reinigungsqualität objektiv messen lassen?
Ja, dafür existiert mit DIN EN 13549 eine europäische Norm zu Qualitätsmesssystemen. Sie ist der Bezugspunkt, wenn ein Messverfahren vertraglich vereinbart werden soll. Der Normtext ist kostenpflichtig und sollte vor einer Bezugnahme eingesehen werden.
Kann außerhalb der Betriebszeiten gereinigt werden?
In der Regel ja, und häufig ist das auch sinnvoll. Die ASR A1.5 hält für die Nassreinigung fest, dass sie möglichst in Zeiten gelegt werden soll, in denen die Bereiche nicht genutzt werden — wegen der zeitweise herabgesetzten Rutschhemmung. Die Zugangs- und Schlüsselregelung klären wir bei der Einweisung.
Was passiert, wenn etwas beanstandet wird?
Beanstandungen gehen an die feste Ansprechperson für das Objekt. Grundlage der Bewertung ist das vereinbarte Leistungsverzeichnis.
Einzugsgebiet
Unser Firmensitz ist Plettenberg. Unterhaltsreinigung erbringen wir im Umkreis von rund 20 Kilometern — darunter Lüdenscheid und Werdohl im Märkischen Kreis sowie Attendorn und Lennestadt im Kreis Olpe.
Objekt anfragen
Für ein belastbares Angebot brauchen wir die Objektart, die ungefähre Fläche und die gewünschte Häufigkeit. Danach vereinbaren wir eine Begehung.
Telefon 02391 9538887 · E-Mail